Mit dem Kita-Rechtsanspruch ab zwei Jahren hat der Senat auf den Druck des Landeselternausschusses und der vorangegangenen Volksinitiative regiert und den Anspruch vorzeitig eingeführt. Die Krux dabei: Gerade für behinderte Kinder gilt dieser Rechtsanspruch nicht, da Eingliederungshilfen für einen Kita-Platz erst ab drei Jahren vorgesehen sind.

„Der Senat hat hier gerade diejenigen Kinder vergessen, die am dringendsten der Förderung bedürfen und deren Familien am nötigsten Entlastung brauchen“, kritisiert Mehmet Yildiz, kinder- und familienpolitischer Sprecher der Linksfraktion: „Dass der Senat die Eingliederungshilfen bis jetzt nicht angepasst hat, ist Ausdruck einer verfehlten Prioritätensetzung zugunsten des selbst auferlegten Spardiktats und zulasten der Schwächsten.“

Meist ist die Suche nach einem Betreuungsplatz eine harte Zerreißprobe für die ohnehin übermäßig belasteten Eltern behinderter Kinder. Denn Kita-Einrichtungen sind nicht verpflichtet, zweijährige Kinder mit Behinderung aufzunehmen. Falls sie es dennoch tun, dann „auf eigene Gefahr“: Mehr Geld gibt es für sie nicht, obwohl sie intensiver betreut werden müssen und dadurch Personal binden. „Es kann nicht sein, dass Eltern monatelang nach Einrichtungen suchen müssen und indirekt zu Bittstellern werden, wenn sie überhaupt einen Träger finden. Die Unsicherheit von Betroffenen und Trägern muss umgehend beendet und die Anpassung der Eingliederungshilfen für Zweijährige sofort umgesetzt werden, Notfalls auf Kosten der Stadt“, fordert Yildiz.

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