Die Volksinitiative gegen Rüstungsexporte hatte zum 1. Mai 2022, die zweite Stufe der Volksgesetzgebung, ein Volksbegehren, angemeldet. Anstatt die Durchführung des Begehrens zu ermöglichen, stellte der Senat nun beim Hamburgischen Verfassungsgericht einen Antrag, dass das Gericht entscheiden solle, das Volksbegehren zu verhindern. 

„Mit diesem Schritt stellt sich der Senat an die Seite der Rüstungsindustrie anstatt an die Seite der Hamburger_innen. Das Anliegen der Volksinitiative die Rüstungstransporte über den Hamburger Hafen zu unterbinden wäre auch per Landesgesetz umsetzbar, wenn es dafür der politische Willen gäbe. Offensichtlich hat der Senat jedoch Angst davor, dass eine Mehrheit der in Hamburg lebenden Menschen sich gegen Rüstungstransporte entscheiden würden,“ erklärt Mehmet Yildiz, fraktionsloser Abgeordneter der Hamburgischen Bürgerschaft. 

„Immer wieder ruft der Senat das Verfassungsgericht an, um Volksinitiativen zu stoppen, wenn sie den Interessen großer Konzerne entgegen stehen. Auf diese Weise wird die im Gesetz Volksgesetzgebung ad Absurdum geführt. Das betraf unter Anderem die Volksinitiativen gegen den Pflegenotstand in Krankenhäusern und zur Streichung der Schuldenbremse sowie nun gegen die Rütunsgtransporte. Dieses Vorgehensweise kritisiere ich aufs schärfste. Die Volksgesetzgebung ist ein wichtiges demokratisches Element der direkten Demokratie, das nicht auf formalen Weg zerstört werden sollte“, so der Abgeordnete weiter.

In der jetzigen Zeit, in der weltweit Krieg geführt werden, sollte Hamburg seiner in der Verfassung festgeschriebenen Rolle als Mittlerin des Friedens nachkommen. Statt weiterer Aufrüstung und Feindbildern zur Kriegsrechtfertigung wären Dialogbereitschaft, Neutralität und Rüstungskonversion, genauso wie das Verbot der Rüstungstransporte richtige Mittel auf dem langen Weg zum Frieden.

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