Aus der Antwort des Senats auf die Schriftliche kleine Anfrage des Abgeordneten Mehmet Yildiz Drs. 22/9492 geht hervor, dass auch in Hamburg Kurd_innen wegen ihrer legitimen politischen Einstellung kriminalisiert werden.

Dazu erklärt der Abgeordnete Mehmet Yildiz, „die Kriminalisierung von Kurd_innen – insbesondere Jugendlichen – findet leider auch in Hamburg statt. Lediglich aufgrund des Zeigens oder der öffentlichen Verwendung von kurdischen Symbolen oder Fahnen in den Sozialen Medien, bei Versammlungen oder in eigenen Räumlichkeiten werden Ermittlungsverfahren und Strafverfahren eingeleitet. Das ist zynisch, denn es sind die Kurd_innen im Nordirak und Rojava/Nordsyrien, die den sogenannten Islamischen Staat am wirkungsvollsten bekämpfen und für ein friedliches Zusammenleben aller Menschen und die Demokratie in der Region einstehen.“

Die Doppelmoral mit der das zeigen von Fahnen der Selbstverteidigungskräfte aus Rojava/Nordsyrien YPG/YPJ verboten und eine Beteiligung am Kampf gegen den IS kriminalisiert werde, während gleichzeitig Söldner für den Kampf in der ukrainischen Armee – und damit auch Seite an Seite mit faschistischen Kräften des Asowschen Regiments – rechtswidrig von der ukrainischen Botschaft angeworben werden könnten, sei unerträglich, erklärt der Abgeordnete.

„Kurdische Organisationen wie YPG und YPJ sollten als demokratische Kräfte auch in der Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden können. Darüber hinaus sollte das Verbot der kurdischen Organisation und ihrer Fahnen aufgehoben werden. Das ist ein längst fälliger Schritt. Insbesondere die Kriminalisierung von Jugendlichen Kurd_innen zielt darauf ab, den berechtigten Kampf für Demokratie zu unterbinden. Das muss aufhören. Ich fordere den Senat auf die Grundlage dafür zu schaffen, dass sämtliche Verfahren eingestellt werden“, so Yildiz.

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