„Erneut hat der Senat durch das Hamburgische Verfassungsgericht eine Volksinitiative vor der zweiten Stufe stoppen lassen. Das ist die vierte Entscheidung des Gerichts gegen die Volksgesetzgebung und die dritte mit einer nicht überzeugenden Begründung. Die Frage, ob die Entscheidung über Rüstungsexporte ausschließlich Bundessache ist oder einzelne Aspekte auch in den Händen der Bundesländer liegen, ist umstritten. Die Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichts ist offenbar von politischen Vorgaben motiviert. Faktisch wird auf Bundesebene anders als zum Beispiel bei Atomtransporten nicht der Weg der Exporte festgelegt. Daher könnten Bundesländer auch den Transport durch ein Bundesland verbieten, ohne in Bundesrecht oder europäisches Recht einzugreifen. Diesen Aspekt hat das Hamburgische Verfassungsgericht nicht berücksichtigt“, kritisiert der fraktionslose Abgeordnete Mehmet Yildiz die Entscheidung.

Der Senat hatte bereits die Volksinitiative gegen Pflege-Notstand, die Volksinitiative zur Streichung der Schuldenbremse und die Volksinitiative für die Verbindliche Umsetzung der Bürgerentscheide auf Bezirksebene vom Hamburgischen Verfassungsgericht prüfen lassen. Jeweils hatte das Gericht dem Senat Recht gegeben und die Volksinitiativen vor der zweiten Stufe gestoppt. So auch jetzt.

„Im Grunde genommen wird über den Weg des Verfassungsgerichts der Volksentscheid ausgehebelt. Das Hamburgische Verfassungsgericht hat insbesondere bei den drei letzten Entscheidungen gegen die Volksinitiativen jeweils keine schlüssigen Argumente genannt. Im Grunde genommen wäre richtig auf europäischer Ebene vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüfen zu lassen, ob die Praxis des Senats, Volksinitiativen die ihm politisch ungelegen kommen, über die Anrufung des Hamburgischen Verfassungsgerichts zu stoppen – und die den politischen Vorgaben entsprechenden Entscheidungen des Verfassungsgerichts – nicht rechtswidrig sind“, so Yildiz.

Der Abgeordnete betont: „Gerade jetzt, vor dem Hintergrund der Kriege in der Ukraine, im Jemen und in Syrien, wäre der Stopp der Rüstungsexporte über den Hamburger Hafen ein wichtiges Signal für den Frieden. Mit diesem Urteil auf Grundlage einer nicht überzeugenden Argumentation setzt das Verfassungsgericht die Interessen des Senats und der Rüstungsindustrie durch.“

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