Mehmet Yildiz, kinder-, jugend- und familienpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, hat sich schockiert über die Nachricht gezeigt, dass vier von sieben Bezirken in Hamburg nicht mehr in der Lage sind, Personalstellen im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) nachzubesetzen. „Stellen dort nicht rechtzeitig nachzubesetzen, stellt eine ernsthafte Gefahr für Leib und Leben unserer Kinder dar“, kommentiert Yildiz die Notrufsignale der Bezirke.

Der Abgeordnete sieht die Nachlässigkeit der Sozialbehörde bei der Nachbesetzung der Stellen des ASD auch im Zusammenhang mit der durch den Senat vertretenen Politik der Haushaltskonsolidierung. „Wenn der Senat sagt,  dass Gehaltssteigerungen von mehr als 1,5 % für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes nicht drin sind, dann sind die Bezirke dadurch gezwungen, Mehrkosten selber zu tragen“, ergänzt Tim Golke, verfassungs- und bezirkspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Das sei kurzsichtig, denn nach dem Haushaltsbeschluss der Bürgerschaft hätten die Bezirke überhaupt keine Möglichkeit, diese Mehrkosten zu finanzieren, ohne wichtige und unverzichtbare soziale Leistungen noch weiter zu kürzen. „Olaf Scholz lässt kürzen, obwohl der Senat uns in den Haushaltsberatungen noch zugesichert hatte, dass niemand daran gehindert werde, die gesetzlich zustehenden Sozialleistungen auch tatsächlich zu erhalten. Das war offenbar nicht die Wahrheit“, sagt Golke.

„Vor diesem Hintergrund wirken alle Aussagen, die der Senat über die tragischen Todesfälle von Jessica bis Chantal gemacht hat, wie Krokodilstränen“, sagt Yildiz. „Wenn der Senat wirklich an dem selbst auferlegten Spardiktat festhält, dann kann man weitere Kindeswohlgefährdungen nicht mehr ausschließen. Wir fordern daher den Senat umgehend auf, den Bezirken endlich genügend Mittel zur Verfügung zu stellen. Das Prinzip ‚Pay-as-you-go‘ ist angesichts der zahlreichen Todesfälle den Menschen nicht mehr zuzumuten. Die Fraktion DIE LINKE fordert seit Längerem nicht nur die sofortige Besetzung von Stellen, sondern auch die Festlegung von Fallobergrenzen für den ASD.“

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