Das Recht auf Versammlung und das Recht auf freie Meinungsäußerung sind Grundvoraussetzungen für eine Demokratieeinungsäußerung sind Grundvoraussetzungen für eine Demokratie. Das pauschale Demonstrationsverbot der Hamburger Versammlungsbehörde für „pro-palästinensische Versammlungen“ muss sofor aufgehoben werden.

In einer Demokratie müssen unterschiedliche Meinungen geäußert und auch auf die Straße getragen werden können, solange sie nicht menschenverachtend sind, denn davon leben die Demokratie, die Meinungsbildung und der respektvolle gesellschaftliche Umgang miteinander.

Schon während der Coronamaßnahmen, seit Beginn des Kriegs in der Ukraine und nun in der Auseinandersetzung in Israel und Palästina wurde und wird versucht den Meinungskorridor zu verengen. Menschen die nicht dem Mainstream oder der Regierungslinie folgen, werden oftmals wahlweise diffamiert, zu „Unpersonen“ erklärt oder haltlos als rechtsoffen oder antisemitisch denunziert. In diese Stimmung reiht sich das pauschale Demonstrationsverbot ein, durch dass alle Palästinenser und Diejenigen, die sich zum Beispiel für das Ende des Tötens durch einen Waffenstillstand sowie eine Zweistaatenlösung einsetzen, stigmatisiert werden. Wer neben der Tötung von Zivilist_innen und den Entführungen durch die Hamas auch die Politik der israelischen Regierung, die jahrzehntelange Besatzung mit unzähligen Toten und politischen Gefangenen, die Blockade der Strom, Lebensmittel und Wasserversorgung und die Vertreibung von rund 1 Million Menschen oder eine Bodenoffensive in Gaza kritisiert oder wie die UN die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und eine Zweistaatenlösung fordert, äußert Kritik und ist deshalb noch lange kein Antisemit.

Durch Diffamierung, Verbot und unverhältnismäßig große Polizeiaufgebote wird derzeit die demokratische Willensbildung behindert. Das trägt totalitäre Züge. Deshalb muss das pauschale Verbot aufgehoben und insgesamt die antidemokratische Verengung von akzeptierten Meinungen überwunden werden.

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